“externe Rechtsabteilung”

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen besteht ein erheblicher Bedarf an Rechtsberatung, ohne dass jedoch genügend Mittel für eine eigene Rechtsabteilung zur Verfügung stehen. Oft werden daher Entscheidungen ohne vorherige Beratung getroffen. Die Lücke zwischen einer teuren Rechtsabteilung und fehlender Beratung möchten wir schließen: Wir bieten Ihnen eine “externe Rechtsabteilung”. Beratung und Vertretung vor Gericht, Verhandlungen mit Dritten sind dabei selbstverständlich. Für die außergerichtliche Tätigkeit fallen Kosten in Höhe einer monatlichen Pauschale oder auf Zeithonorarbasis an. Die Sätze werden hierbei individuell vereinbart.