Steuerrecht

Die Möglichkeit der Verzahnung zwischen rechtlicher und steuerlicher Vertretung ist ideal. Beratung in steuerlicher Hinsicht an sich ist nichts anderes als Rechtsanwendung. So sind die Grundlagen des Steuerrechtes genauso in Gesetzen niedergelegt, wie z.B. das Erbrecht.

Deshalb ist es insbesondere in schwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Finanzgericht wichtig, einen Fachmann zur Seite zu haben, der nicht nur das rechtliche Metier in prozessualer Hinsicht beherrscht, sondern auch die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Prozesslage überblickt. Diese Verknüpfung können wir Ihnen mit unserer ständig aktualisierten Aus- und Fortbildung in steuerrechtlicher Hinsicht bieten.